Einfach beantwortet sich die Frage, wenn Erben vorhanden sind, an die sich der Gläubiger wenden kann. Aber was ist, wenn die Erben noch nicht bekannt sind? Was der Gläubiger tun kann, um an sein Recht zu kommen, lesen Sie im Folgenden: Sind die Erben noch nicht bekannt, sei es weil die Ermittlungen des Nachlassgerichts noch...