Historie

Die Kanzlei wurde im Jahr 1993 von Rechtsanwalt Michael Ramstetter in Mannheim gegründet. Als damaliger Berufsbetreuer erkannte er die Erforderlichkeit anwaltlicher Beratung und Vertretung im Betreuungsverfahren und wurde zum Pionier anwaltlicher Tätigkeit im Betreuungsrecht, das 1992 gerade in Kraft getreten war. Im Jahr 2013 erstritt die Kanzlei vor dem Bundesgerichtshof das Recht eines jeden Einzelnen, sich im Betreuungsverfahren von einem Anwalt seines Vertrauens vertreten zu lassen. Die zahlreichen Berührungspunkte des Betreuungsrechts zum Erbrecht führten bereits im Jahr 1995 dazu, einen zweiten Schwerpunkt der Kanzlei auf das Erbrecht zu legen.

Als Vorsorgebevollmächtigte tragen wir dafür Sorge, dass unsere Mandanten ihr Leben trotz eingetretener Handlungsunfähigkeit selbstbestimmt fortführen können.

Außergewöhnlich ist das Leistungsangebot der Kanzlei seit dem Jahr 1999 in Bezug auf die Übernahme von Bevollmächtigungen zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung. Als Vorsorgebevollmächtigte tragen wir dafür Sorge, dass unsere Mandanten ihr Leben trotz eingetretener Handlungsunfähigkeit selbstbestimmt fortführen können. Die Beachtung und die Absicherung des Selbstbestimmungsrechts unserer Mandanten stehen bei der Ausübung der Bevollmächtigung durch uns ebenso wie bei den von uns erstellten anwaltlichen Vorsorgeregelungen an höchster Stelle.