Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
(0621) 71 60 90
Eine gute Vorsorge beginnt mit einem Besuch beim Anwalt.
Eine schlechte endet damit.
Ganz gleich, ob Sie eine Vorsorge für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit treffen, oder Ihren Nachlass regeln wollen, als Rechtsanwalt bin ich ein unabhängiger und zur Verschwiegenheit verpflichteter Berater, der nur Ihren Interessen dienen darf.
Im Streitfall berate und vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Vorsorge- und Betreuungsrechts sowie des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.
Treffen Sie eine gute Vorsorge. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Viele Menschen fürchten derzeit um ihre Gesundheit oder gar um ihr Leben und machen sich Gedanken über eine Vorsorge- und/oder Nachlassregelung.
Grundsätzlich sollte sich jeder von uns mit diesem Themenbereich beizeiten auseinandersetzen.
Das Coronavirus sollte jedoch keinesfalls dazu führen, jetzt unüberlegt eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder Patientenverfügung zu errichten oder auf die Schnelle seinen Nachlass zu regeln.
Übereilte und unbedachte Vorsorge- und/oder Nachlassregelungen führen meist nicht zu dem gewünschten Ergebnis und enden dann oft in ungewollten innerfamiliären Rechtsstreitigkeiten.
Übereilen Sie daher auch in Zeiten des Coronavirus Ihre Vorsorge- und/oder Nachlassregelung nicht und lassen sich im Zweifel anwaltlich beraten.