Ferry Porsche hat einmal gesagt: „Ich kann mir keine billigen Schuhe leisten.“ Auch billiger Rechtsrat wird im Nachhinein häufig teuer bezahlt.
Rechtsanwälte erbringen eine hochspezialisierte Leistung mit großem Haftungsrisiko. Diese erfordert eine langjährige Ausbildung, ständige Weiterbildung, viel Erfahrung und ein hohes Maß an Kompetenz und Verantwortung.
Anwaltliche Leistung kann nicht billig sein, aber dennoch preiswert. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt ist gesetzlich auf 226,10 EUR inkl. USt. begrenzt. Alle Kosten, die darüber hinaus entstehen, werden mit unseren Mandanten ausführlich besprochen.
Ihre Unterschrift kann Sie glücklich machen oder ruinieren, sprechen Sie besser vorher mit uns.