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Das Recht begleitet uns von der Wiege bis zur Bahre. So konfrontiert auch der Tod eines Menschen die Angehörigen meist plötzlich und unvorbereitet mit einer Vielzahl von Rechtsfragen. Viele denken dabei in erster Linie an das Erbrecht. Wer ist Erbe? Wird ein Erbschein benötigt? Was darf der Erbe und was darf er nicht? Wie sieht es mit der Erbenhaftung aus? Muss das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen werden und wenn ja, wann und wie? Gibt es Pflichtteilsberechtigte und wann verjähren deren Ansprüche?
Viele Rechtfragen aber, die sich bei unserem Tod stellen, betreffen gar nicht das Erbrecht, sondern viele andere Rechtsgebiete. Wer hat das Recht zur Totensorge? Wer bestimmt die Bestattung und wer trägt die Kosten der Bestattung? Wer muss die Grabpflege bezahlen? Was ist mit der Wohnung des Verstorbenen? Wie verhält es sich mit den Lebensversicherungen des Verstorbenen? Gelten Bank- und Vorsorgevollmachten fort? Wie kann der digitale Nachlass des Verstorbenen geregelt werden? Wie sieht es mit der Hinterbliebenenversorgung aus? Und viele andere Rechtsfragen mehr.
Der Tod eines Menschen wirft also plötzlich unzählige Rechtfragen auf und erfordert in vielen Fällen ein schnelles Handeln der Erben. Ein schnelles Handeln aber ist oftmals nicht möglich, weil die Erben zu ihrer Legitimation einen Erbschein benötigen, der jedoch erst beim Nachlassgericht beantragt werden muss. Die Lösung kann eine sog. transmortale Vorsorgevollmacht sein, die über den Tod hinaus gilt und mit der auch nach dem Tod des Erblassers sofort weiterhin, auch ohne Erbschein, gehandelt werden kann.
Problematisch ist dabei aber, dass Vorsorgevollmachten schnell zu späteren Erbstreitigkeiten unter den Erben führen können, wenn das rechtliche Innenverhältnis der Vorsorgevollmacht zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, also deren Rechte und Pflichten untereinander nicht klar und eindeutig in einem gesonderten Vertrag neben der Vorsorgevollmacht individuell geregelt sind.