Die Einsetzung eines professionellen Testamentsvollstreckers bietet viele Vorteile, sie kann Streit vermeiden, Geld sparen und die Erben entlasten.
Langfristige Einflussnahme des Erblassers auf den Nachlass
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bietet dem Erblasser die Möglichkeit, über seinen Tod hinaus Einfluss auf die Nachlassverwaltung und Nachlassverteilung zu nehmen. So werden Vermächtnisse oder Auflagen des Erblassers (z.B. die Versorgung des Haustieres) vom Testamentsvollstrecker erfüllt bzw. überwacht.
Nachlasserhalt durch Dauertestamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung sichert den Erhalt des Nachlasses, indem sie voreilige Veräußerungsentscheidungen der Erben, z.B. über Immobilienvermögen, verhindert.
Streitvermeidung bei der Nachlassteilung
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, obliegt die Nachlassverwaltung allen Erben gemeinschaftlich. Alle wesentlichen Entscheidungen den Nachlass betreffend können nur einstimmig getroffen werden, was regelmäßig zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben führt. Ein Testamentsvollstrecker vermittelt zwischen den Erben und schlichtet aufkommende Konflikte, bevor es zum Rechtsstreit kommt.
Schutz behinderter Erben
Erbt ein behindertes Kind, droht in der Regel der Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe des Kindes zur Begleichung der Kosten für die Pflege und Unterbringung. Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung wird der Rückgriff verhindert.
Schutz minderjähriger Erben
Der Erbteil eines minderjährigen Kindes ist durch die Testamentsvollstreckung geschützt, bis es selbst in der Lage ist, das geerbte Vermögen zu verwalten. Auf diese Weise bleibt das Erbe auch vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters des Kindes geschützt.
Nachlassregelung
Die Regelung eines Nachlasses gestaltet sich meist sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Wenn Erben nicht am Ort wohnen, berufstätig oder selbst schon älter sind, dann sind viele von ihnen nicht in der Lage, sich selbst um die Nachlassangelegenheiten zu kümmern. In diesen Fällen und auch für den Fall, dass eine gemeinnützige Organisation zum Erben bestimmt wird, bietet sich die Nachlassregelung durch einen Testamentsvollstrecker an.
Professionelle Auflösung, Verwertung und Verteilung des Nachlasses